Civil G8 2006

Die Civil G8 – eine Möglichkeit für alle,
die globalen Probleme zu diskutieren!

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„Menschenrechte“. Empfehlungen des Forums vom 3.-4. Juli an den G8 Gipfel in Sankt Petersburg


Moskau, 3.-4. Juli

Nichtstaatliche Organisationen und die Organe der Staatsmacht: Gesetzgebung und Praxis der Wechselbeziehungen. Internationale Erfahrung.

Aufruf an die Oberhäupter der Teilnehmerländer der G8


Wir, die Teilnehmer des Internationalen Forums der nichtstaatlichen Organisationen „Civil G8“ vom 3.-4. Juli 2006 in Moskau, unterstreichen die Schlüsselrolle der nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) bei der Lösung der heutigen globalen Probleme der sozialökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung.

Wir merken an, dass bestimmte globale Bedrohungen und Probleme die Entwicklung der Zivilgesellschaft stören und die NGOs an der Erfüllung ihrer wichtigen Rolle hindern. Diese Bedrohungen und Probleme sind:

1. Die Tatsache, dass Andersdenkende und die kritische Position von NGOs gegenüber der Tätigkeit der Organe der Staatsmacht von den Regierungen mit extremistischer und terroristischer Tätigkeit gleichgesetzt werden. Außerdem der Druck auf die NGOs und die Verfolgung von Aktivisten, was durch die Notwendigkeit gerechtfertigt wird, für Sicherheit zu sorgen und Terror zu bekämpfen.

2. Verabschiedung von einschränkenden Gesetzen in der Sphäre der Regulierung von NGOs, die die Prozeduren der Registrierung und Berichtlegung von NGOs verschärfen, was es dem Staat erlaubt, sich ungerechtfertigt und unrechtmäßig in die Tätigkeit von NGOs einzumischen.

3. Die Politik der Staaten, Quasi-NGOs (GONGO) zu gründen und Imitationen von gesellschaftlichen Beratungsinstitutionen der Organe der Staatsmacht zu schaffen.

4. Der Widerstand seitens einer Reihe von Staaten gegen internationale Programme der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklung von Demokratie und Zivilgesellschaft unter dem Deckmantel der Verhinderung von ausländischer Einmischung in die inneren politischen Angelegenheiten.

Gleichzeitig hat die Mehrheit der Mitgliedsstaaten der G8 in der Praxis eine Regelung für die NGOs ausgearbeitet und angewendet, die eine ganze Reihe von positiven Modellen und sehr guten Praktiken einschließt, und zwar:

1. Die Freiheit NGOs ohne staatliche Registrierung zu schaffen und Freiwilligkeit bei der Entscheidung, eine juristische Person zu bilden.

2. Eine einfache Registrierungsprozedur für NGOs – sie ist nicht komplizierter als die Prozedur für die Registrierung von kommerziellen Organisationen.

3. Einfache Anforderungen bezüglich der Berichtlegung für die Mehrzahl der NGOs; dabei sind die Anforderungen bezüglich der Berichtlegung proportional zu den von NGOs gewährten Vergünstigungen und Vorzügen.

4. Gleichberechtigung und Abwesenheit von Diskriminierung bezüglich der Teilnahme von Staatsbürgern und Ausländern bei der Gründung und Tätigkeit von NGOs, sowie zwischen nationalen und ausländischen NGOs.

5. Hilfe bei der Entwicklung der Selbstregulierung der Tätigkeit von NGOs und der Vorlegung öffentlicher Berichte.

6. Delegierung von Vollmachten für die Verwirklichung einer Reihe von sozialen Funktionen der Staatsbehörden an nichtkommerzielle Organisationen.

7. Institutionalisierung der Beziehungen und gegenseitigen Verpflichtungen zwischen dem Regierungs- und dem nichtkommerziellen Sektor (nach dem Vorbild des Compact in Großbritannien und des Accord in Kanada).

Wir bestehen darauf, dass den nationalen Gesetze, die die Tätigkeit von NGOs regeln, die Normen und Prinzipien des internationalen Rechts zugrunde liegen müssen, die insbesondere in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im Internationalen Pakt über staatsbürgerliche und politische Rechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Anerkennung internationaler nichtstaatlicher Organisationen als juristische Personen, der UNO-Deklaration von 1998 über die Verteidiger der Menschenrechte und in den Materialien des Internationalen Zentrums für nichtkommerzielles Recht (ICNL), die die beste internationale Praxis der rechtlichen Regelung der Tätigkeit von NGOs systematisieren, dargelegt sind.

Wir sind der Meinung, dass die Regelung der Tätigkeit von NGOs auf die Erreichung folgender Ziele gerichtet sein sollte:

1. Das Gesetzgebungssystem muss die staatsbürgerliche Aktivität stimulieren.

2. Das Steuersystem muss die Mobilisierung der internen Ressourcen der Gesellschaft fördern.

3. Die Wechselbeziehung zwischen den Regierungen und den NGOs muss auf die Einbeziehung von Bürgerorganisationen in den Prozess der Entscheidungsfindung in gesellschaftlich bedeutsamen Fragen gerichtet sein.

Im Zuge unserer gemeinsamen Arbeit am Internationalen Forum der nichtstaatlichen Organisationen „Civil G8“ vom 3.-4. Juli 2006 in Moskau haben wir festgelegt, dass die Beziehung zwischen den Regierungen, darunter auch denen der Länder der G8, und den nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) auf den folgenden Prinzipien beruhen sollte:

1. Gegenseitige Transparenz einander gegenüber und gegenüber der Öffentlichkeit.

2. Ein Dialog, der auf gleichberechtigter Partnerschaft und dem Prinzip der Subsidiarität beruht.

3. Teilnahme der Organisationen der Zivilgesellschaft an der Erarbeitung der Beschlüsse der Organe der Staatsmacht (unter anderem bei der Formung der Staatspolitik) und an ihrer Umsetzung, sowie an der Verwirklichung der gesellschaftlichen Kontrolle.

4. Anerkennung der Unabhängigkeit der NGOs, ihres Rechts auf eine kritische Beurteilung der Handlungen der Organe der Staatsmacht und auf den Schutz der Interessen verschiedener sozialer Gruppen.

Um die oben angeführten Prinzipien zu institutionalisieren und für eine positive internationale Praxis bei der Regelung der NGOs schlagen wir vor, eine Charta der Wechselbeziehungen der Regierungen der G8 und der Organisationen der Zivilgesellschaft aufzusetzen und sie auf dem nächsten Gipfel der G8 2007 in Deutschland anzunehmen.


MIGRATION, FREMDENFEINDLICHKEIT UND RASSENDISKRIMINIERUNG

Appell an die Oberhäupter der Teilnehmerstaaten der G8


Mit Bedauern stellten die Teilnehmer des Runden Tisches fest, dass die Fragen der Migration und des Asyls in diesem Jahr nicht auf der Tagesordnung der G8 standen, und rufen nun die G8-Länder dazu auf, die Frage der Migration sowie die damit in Zusammenhang stehenden Fragen des Ansteigens der Fremdenfeindlichkeit in die Tagesordnung des G8-Gipfels, der im Jahr 2007 in Deutschland stattfinden wird, aufzunehmen.

Die Teilnehmer rufen dazu auf, die Menschenrechte auch gegenüber Migranten zu beachten, gegenüber jenen, die durch den Menschenhandel gelitten haben, und gegenüber von Flüchtlingen, egal, ob diese über den entsprechenden offiziellen Status verfügen oder nicht, und das Asylsystem zu stärken.

Die Teilnehmer stellen fest, dass Flüchtlinge gezwungen sind, auf Grund von Verstößen gegen die Menschenrechte in ihren Ursprungsländern Schutz zu suchen. Die Gründe für die erzwungene Migration müssen beseitigt werden, um langfristige Lösungen für die Mehrzahl der Flüchtlinge auf der Welt zu finden. Politische und wirtschaftliche Beziehungen zwischen Staaten dürfen nicht als Rechtfertigung für die Tatenlosigkeit dienen, wenn Menschenrechte missachtet werden. Die Lösung der Probleme, die die Wurzel der Migration bilden, muss zum Gegenstand der besonderen Verantwortung der G8-Länder werden. Wir rufen die Oberhäupter der G8-Länder dazu auf, diese Probleme in enger Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen Einrichtungen der UNO sowie mit NGOs zu lösen.

Die Teilnehmer erinnern die Staatsoberhäupter der G8 daran, dass das Recht auf Asyl laut Artikel 14 der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte ein wesentliches Menschenrecht ist. Die Teilnehmer rufen die G8-Länder dazu auf, die Rechte der Flüchtlinge zu achten und die Konvention von 1951 in vollem Umfang einzuhalten.

Die Teilnehmer möchten betonen, dass Flüchtlinge und Migranten einem ernsthaften Risiko für ihr Leben ausgesetzt sind, und zwar infolge der Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Kontrolle über die Migration zu verwirklichen. Die Staaten haben das Recht, ihre Grenzen zu schützen, aber die ergriffenen Maßnahmen dürfen nicht die Ausübung der Menschenrechte für alle Gruppen behindern, einschließlich des Zugangs zur Antragsprozedur für Personen, die Asyl suchen.

Die Teilnehmer rufen die G8-Länder dazu auf zu garantieren, dass Personen, die internationalen Schutz benötigen, als Flüchtlinge anerkannt werden, und zwar auf der Grundlage der vollwertigen und vollständigen Auslegung der Definition des Begriffs „Flüchtling“ (und in Übereinstimmung mit den rechtmäßigen und vollen Prozeduren, die eine juristische Unterstützung, den Zugang zu einer Übersetzung in die Muttersprache und das Recht auf Berufung ohne Deportation über die Grenzen des Empfängerlandes im Falle einer Ablehnung gewährleisten).

Die Teilnehmer stellen fest, dass die in den G8-Ländern existierende Praxis der Festnahme von Asylbewerbern zu Fällen führt, wo Flüchtlinge und Migranten gefoltert, grausam behandelt oder einer ihre Menschenwürde verletzenden Behandlung ausgesetzt sind. Die G8-Länder müssen Maßnahmen ergreifen, um zu garantieren, dass in Übereinstimmung mit dem auf Grund internationaler Gesetze gebräuchlichen Prinzip der Nichtausweisung niemand in ein Land ausgewiesen oder deportiert werden darf, in dem das Risiko ernster Verstöße gegen die Menschenrechte besteht.

Sie rufen die Staaten dazu auf, das Prinzip der Lastenverteilung zu achten und so zu handeln, dass eine hohe Qualität des Schutzes gewährleistet wird, indem Maßnahmen zur Stärkung der Prozedur der Asylgewährung in den Ländern angewendet werden, wo diese Systeme weniger gut entwickelt sind. Maßnahmen, die den Staaten erlauben, ihre Verantwortung auf andere Staaten abzuwälzen, wie zum Beispiel die Abkommen über sichere Drittländer, das Reglement Dublin 2 in der EU, müssen neu überdacht werden.

Die Teilnehmer erinnern die Staatsoberhäupter der G8 an den humanitären Charakter eines Asyls, das nicht zu einer Spannungsquelle zwischen Staaten werden darf, nicht einmal in Fällen, in denen das Ursprungsland eines Flüchtlings ein Mitgliedsland der G8 ist.

Die Teilnehmer rufen die Führer der G8-Länder auch dazu auf, die politische Führerrolle zu gewährleisten und zu garantieren, dass Flüchtlinge und Migranten keiner Diskriminierung ausgesetzt werden, sowie dass ihre Bürgerrechte, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte vollwertig geschützt werden. Staatliche Angestellte und nichtstaatliche Angestellte, die für diskriminierende Handlungen gegenüber Flüchtlingen und Migranten verantwortlich sind, müssen für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen werden.

Die Teilnehmer verleihen ihrer ernsthaften Besorgnis Ausdruck über die Versuche, einen nichtexistierenden Zusammenhang zwischen dem Schutz von Flüchtlingen und dem Terrorismus und der Kriminalität herzustellen, womit eine Nichteinhaltung der Konvention von 1951 gerechtfertigt werden soll.

Die Teilnehmer erinnern die Staatsoberhäupter der G8 auch an die Verantwortung der Staaten für den Schutz ihrer Staatsbürger, einschließlich der Intern Vertriebenen /Internally Displaced Persons (IDP), und die Pflicht, ihre Rechte in Übereinstimmung mit der internationalen Gesetzgebung auf dem Gebiet der Menschenrechte zu gewährleisten, insbesondere in Übereinstimmung mit den Leitprinzipien der UNO in Fragen der internen Heimatvertriebenen. Wir rufen die internationale Gemeinschaft dazu auf, ihre Tätigkeit zum Schutz von Intern Vertriebenen zu aktivieren, wenn deren Rechte nicht eingehalten werden, da dies nicht als interne Angelegenheit des betreffenden Staates gelten kann.

Die Teilnehmer rufen die Staaten dazu auf, die Prinzipien der internationalen Sicherheit zu gewährleisten, einschließlich der Familienzusammenführung, gegebenenfalls der Umsiedlung in ein Drittland, sowie des Rechts auf Hilfesuche in Botschaften auf dem Gebiet des Aufenthaltslandes. Das ist besonders wichtig für Personen, die aus dem einen oder anderen Grund nicht den Schutz ihres eigenen Staates in Anspruch nehmen können.

Die Menschenrechte sind ein wesentlicher Bestandteil jeder Sicherheitspolitik. Die Gesellschaft zahlt einen allzu hohen Preis für einschränkende Migrationsmaßnahmen, die zu einer steigenden Bürokratisierung, einer Erhöhung der Anzahl nichtdokumentierter Migranten und zu einem Anwachsen der Korruption führen.

Das Treffen der G8 findet heute in einem Zusammenhang mit wachsender Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Gewalt im Großteil des globalen Nordens statt. In der Mehrzahl der Fälle ist diese Fremdenfeindlichkeit gegen Flüchtlinge, Migranten, Menschen, die aus Immigrantenfamilien stammen, und Minderheiten gerichtet. Faktoren wie die Angst vor dem Terrorismus, die Marginalisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen, die fortgesetzten internen und internationalen bewaffneten Konflikte, sowie die vorsätzliche Manipulierung durch manche politische Führer führen zu einem Anstieg der Fremdenfeindlichkeit.

In diesem Zusammenhang rufen die Teilnehmer des Forums der Civil G8 die G8-Länder auf:

1. anzuerkennen, dass Rassismus und Fremdenhass eine Gefahr für den nationalen und internationalen Frieden und die Sicherheit, sowie für die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft darstellen;

2. anzuerkennen, dass es notwendig ist, die Fremdenangst und die mit ihr einhergehende Gewalt auf dem Boden des Rassismus zu bekämpfen, wobei folgende politische Maßnahmen, Bildungsprogramme und gesetzliche Mechanismen kombiniert werden müssen:

• die Entwicklung und Verbesserung des Strafrechts bezüglich von Gewalt, die auf Diskriminierung beruht, oder von Verbrechen aus Hass.

• die Schaffung von transparenten und zugänglichen Systemen des Monitoring, der Rechenschaftslegung und der statistischen Analyse von Hassverbrechen und der Reaktion auf sie, wobei Informationen und die positiven Erfahrungen anderer Mitgliedsstaaten der G8 herangezogen werden.

• eine staatliche Politik und Programme für den Widerstand gegen die Fremdenfeindlichkeit und Hassverbrechen einschließlich der Einwirkung über die Bildung.

• Sicherheitsmaßnahmen, die garantieren, dass Handlungen, die im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung durchgeführt werden, nicht gegen international anerkannte Normen der Gewissens- und der Redefreiheit verstoßen und nicht den demokratischen Prozess unterdrücken.

• die Erfüllung von Verpflichtungen, die die Länder der G8 bezüglich der Wechselbeziehungen und Führung von Verhandlungen mit anderen Mitgliedsstaaten übernommen haben, in denen die Politik bezüglich Fremdenfeindlichkeit, Migranten und Minderheiten die internationalen Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten verletzt.

3. die wesentliche Rolle der NGOs bei der Unterstützung von Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie Migranten, im Kampf mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit anzuerkennen, und zwar unter anderem:

durch die Übernahme von Verpflichtungen auf höchster Ebene, um die Handlungsfreiheit der NGOs zu gewährleisten, die für eine effiziente und unabhängige Arbeit notwendig ist;
durch die Ergreifung von Maßnahmen auf höchster Ebene mit dem Ziel der Gewährleistung der Sicherheit von Aktivisten der Zivilgesellschaft, die der Fremdenfeindlichkeit und extremistischen nationalistischen und rassistischen Gruppen Widerstand leisten.

Die Teilnehmer des Forums der Civil G8 rufen die Regierungen dazu auf, die hohe Qualifikation und große Erfahrung der NGOs anzuerkennen und bei der Lösung der oben angeführten Probleme aktiv mit ihnen zusammenzuarbeiten.


GESELLSCHAFTLICHE KONTROLLE DER ORDNUNGSKRÄFTE UND DES STRAFVOLLZUGSSYSTEMS

Appell an die Staatsoberhäupter der Mitgliedsländer der G8


Ausgehend davon, dass eine Demokratie ohne Teilnahme ihrer Bürger an der Staatsverwaltung nicht effektiv existieren kann und die fundamentale Institution der freien Wahlen diesem Ziel nur in dem zeitlich begrenzten Zeitraum während einer Wahlkampagne dient,

in Anbetracht dessen, dass die Mechanismen der gesellschaftlichen Kontrolle (NGOs, Bürgerorganisationen, Menschenrechtskommissionen, bevollmächtigte Parlamentskommissionen etc.) es erlauben, die Meinung der Bürger im Stadium der Erarbeitung von für die Gesellschaft wichtigen Lösungen zu berücksichtigen, und dadurch deren Legitimität gewährleisten und das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Behörden erhöhen,

in der Überzeugung, dass eine effiziente gesellschaftliche Kontrolle die Erreichung eines hohen Niveaus bei der Einhaltung fundamentaler Rechte und Freiheiten der Menschen fördert,

behaupten wir, dass die gesellschaftliche Kontrolle zu einem der wesentlichen Elementen der Demokratie geworden ist, das die Teilnahme der Bürger zwischen Wahlen gewährleistet und ein effektives Werkzeug darstellt, das es erlaubt, die Sicherheit und Stabilität der Gesellschaft und der staatlichen Institutionen aufrecht zu erhalten und außerdem die nachhaltige demokratische Entwicklung der Länder unterstützt. Dabei wird die maximale Effektivität der gesellschaftlichen Kontrolle erreicht, wenn der Staat auch andere Instrumente zum Schutz der Menschenrechte entwickelt.

Wir sind der Meinung, dass es notwendig ist zu beachten, dass die Ordnungskräfte und die Strafvollzugsorgane mit ausschließlichen Vollmachten zu Beschränkung der individuellen Rechte und Freiheiten ausgestattet sind, dabei aber in sehr geringem Ausmaß einer Kontrolle über das Wahlsystem und die Massenmedien unterliegen, was die Entwicklung der Kontrolle der Ordnungskräfte und der Strukturen des Strafvollzugs durch die Bürger zu einer vorrangigen Aufgabe macht. Wir betonen hiermit auch, dass die Priorität der Ordnungskräfte der Schutz der Menschenrechte und die Orientierung im Hinblick auf den Dienst an der Gesellschaft sein muss.

In diesem Zusammenhang rufen wir die Staaten der G8 auf, mit allen Mitteln die Institutionen der gesellschaftlichen Kontrolle in ihren jeweiligen Ländern weiterzuentwickeln, besonders der Kontrolle der Strafvollzugsorgane und der Organe der Ordnungskräfte. Außerdem sollen sie aktiv die Schaffung von effektiven Mechanismen der gesellschaftlichen Kontrolle in anderen Ländern und auf internationaler Ebene unterstützen. Indem sie ein System der gesellschaftlichen Kontrolle einsetzen, müssen die Staaten der Lage der Minderjährigen und anderer empfindlicher Gruppen besondere Aufmerksamkeit schenken.


Wir empfehlen den Staaten der G8 folgendes:

1. Auf der Ebene der Gesetzgebung und auf der praktischen Ebene die Voraussetzungen für eine effektive Teilnahme von Rechtsschutz- und anderen gesellschaftlichen Mechanismen einschließlich nichtstaatlicher Organisationen bei der Verwirklichung der gesellschaftlichen Kontrolle auf nichtdiskriminierender Grundlage zu schaffen, da eben diese Mechanismen geeignet sind, ein hohes Niveau an Professionalität, Unabhängigkeit und Objektivität der gesellschaftlichen Kontrolle zu gewährleisten;

2. auf gesetzlicher wie auf praktischer Ebene einen ungehinderten Zugang der Subjekte der gesellschaftlichen Kontrolle zu Verhafteten und Häftlingen zu gewährleisten, da Verhaftete und Häftlinge – eine besonders empfindliche Gruppe – über besondere Garantien des Zugangs zu Mitteln des Schutzes verfügen müssen; insbesondere muss den Subjekten der gesellschaftlichen Kontrolle die Möglichkeit gewährt werden, Strafvollzugseinrichtungen ohne vorherige Benachrichtigung zu besuchen, selbständig die Route ihrer Visiten auszuwählen, unter vier Augen mit den Häftlingen zu sprechen und die entsprechenden Dokumente einzusehen;

3. die Offenheit und Transparenz der Arbeit von Ordnungskräften und Strafvollzugsorganen zu fördern, unter anderem auch die Organe der Ordnungskräfte und des Strafvollzugs zu regelmäßigen (mindestens jährlichen) Berichten über ihre Tätigkeit zu verpflichten, die so öffentlich wie möglich gemacht werden sollen.

3à. Keine Schaffung von geheimen Arrestorten zuzulassen, wie auch keine geheimen normativ-rechtlichen Dokumente, die die Tätigkeit des Strafvollzugssystems und der Ordnungskräfte in den Teilen regeln, die die Einschränkung der Rechte und Freiheiten eines Menschen betreffen;

4. Mechanismen der Verbreitung und des Austausches von Informationen über die Erfahrung der Kontrolle in allen Teilnehmerländern zu gewährleisten. Die fortschrittlichen Erfahrungen der Teilnehmerländer der G8 und anderer Staaten auf dem Gebiet der Entwicklung der Institutionen der gesellschaftlichen Kontrolle zu übernehmen, sowie eigene effektive Mechanismen der Teilnahme nichtstaatlicher Organisationen und Bürger an der Kontrolle der Tätigkeit von Ordnungskräften und Strafvollzugsstrukturen zu schaffen;

5. Prozeduren zu schaffen, darunter auch solche der Gesetzgebung, die es ermöglichen, die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der gesellschaftlichen Kontrolle für die Vervollkommnung der Arbeit der Ordnungskräfte und der Strafvollzugsorgane zu berücksichtigen; unter anderem ist eine Vertretung der Rechtschutzorganisationen, professionellen Assoziationen und anderer Vertreter der Öffentlichkeit bei der Verwirklichung dieser Prozeduren zu gewährleisten;

6. die Ergebnisse der gesellschaftlichen Kontrolle für die Bewertung der Qualität der Tätigkeit der Ordnungskräfte und Strafvollzugsorgane zu verwenden, sowie Mechanismen zu schaffen und auszubauen, die es erlauben, die Bürger bei der Bewertung der Qualität der Tätigkeit von Ordnungskräften und Strafvollzugsstrukturen zuzuziehen;

7. Programme der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zu entwickeln, die auf eine Entwicklung der Institutionen der gesellschaftlichen Kontrolle und auf eine Vervollkommnung der Tätigkeit der Ordnungskräfte und der Strafvollzugsinstitutionen abzielen; unter anderem ein System der Ausbildung von Vertretern des Strafvollzugs- und des Systems der Ordnungskräfte sowie von Vertretern der nichtstaatlichen Organisationen in der Tätigkeit der gesellschaftlichen Kontrolle zu entwickeln, Programme zum Studium internationaler Dokumente einzuführen und der Weitergabe von Modellen einer effektiven Wechselwirkung von nichtstaatlichen Organisationen und Strafvollzugs- und Rechtschutzsystemen zu fördern;

8. die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklung der Kontrolle der Ordnungskräfte und der Strafvollzugsstrukturen zu verstärken, insbesondere durch die Ratifizierung des Fakultativen Protokolls zur UNO-Konvention gegen Folter, das die Schaffung eines Systems nationaler und internationaler Mechanismen der gesellschaftlichen Kontrolle vorsieht;

9. UNO-Sonderberichterstattern ungehinderten Zugang zu ihrem Territorium zu gewähren, sowie andere internationale Mechanismen zuzulassen, die für die Verwirklichung der Kontrolle von Strafvollzugseinrichtungen und Strukturen der Ordnungskräfte geschaffen wurden, sowie auf der Grundlage der Prinzipien der Offenheit Wechselbeziehungen mit diesen Mechanismen aufzubauen. Alle Strafvollzugsanstalten, die sich unter der Jurisdiktion des einen oder anderen Staates befinden, müssen für die gesellschaftliche Kontrolle offen und zugänglich sein, egal, wo sich diese Einrichtungen befinden.

Das oben gesagte gilt auch und ist streng erforderlich für die Entwicklung von Mechanismen der gesellschaftlichen Kontrolle in anderen geschlossenen Institutionen, wohin Menschen nicht freiwillig gelangen (psychiatrische Krankenhäuser, Kinderheime, Heime für Menschen mit geistigen Behinderungen, Militäreinheiten usw.).



WIDERSTAND GEGEN DEN TERRORISMUS, BEWAFFNETE KONFLIKTE UND MENSCHENRECHTE

Appell an die Staatsoberhäupter der Teilnehmerstaaten der G8


Am 3. Juli 2006 fand in Moskau im Rahmen des Bürgerforums Civil G8 ein Runder Tisch von Experten auf dem Gebiet der Menschenrechte unter dem Titel „Widerstand gegen den Terrorismus, bewaffnete Konflikte und Menschenrechte“ statt. Die Teilnehmer dieses Runden Tisches rufen die Führer der G8-Länder dazu auf, anzuerkennen, dass die ernsten Bedrohungen, vor denen die Menschheit steht, nicht nur mit dem internationalen Terrorismus und lokalen bewaffneten Konflikten in Zusammenhang stehen, sondern auch mit der Verletzung einer Reihe von fundamentalen Menschenrechten durch die Staaten im Zusammenhang mit dem „Kampf gegen den Terrorismus“.

Die Regierungen machen sich oft nicht klar darüber, dass die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte die Sicherheit fördert und nicht gefährdet.

Im Zuge der Tätigkeit der Staaten unter der Flagge des Kampfes gegen den Terrorismus werden Schlüsselprinzipien der Menschenrechte verletzt. Die Politik und die konkrete Praxis der Regierungen haben zu einem breiten Spektrum von Verstößen gegen die Menschenrechte geführt, einschließlich Folter, Grausamkeit und Verletzung der Menschenwürde, Hinrichtungen ohne vorhergehende Prozesse, Verletzung des Rechts auf einen gerechten Prozess, ungesetzliche Verhaftungen, einschließlich der Haft in Geheimgefängnissen, gewaltsames Verschwinden, Ablehnung des internationalen Schutzes von Flüchtlingen einschließlich der Verletzung des Prinzips der Nichtauslieferung (non-refoulment), der Diskriminierung und Deportation von Menschen in Länder, wo sie Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen werden können, sowie der Einschränkung der Redefreiheit und der Verfolgung von Bürgerrechtlern.

Die Staaten sind verpflichtet, Überfälle auf Zivilpersonen zu verhindern und die friedliche Bevölkerung vor Gewalt zu schützen, Verbrechen zu untersuchen, die Schuldigen in einem gerechten Gerichtsverfahren zur Verantwortung zu ziehen und eine zeitgerechte und adäquate Wiederherstellung der Rechte der Opfer zu gewährleisten. Ein wesentlicher Bestandteil eines gerechten Gerichtsverfahrens ist die Garantie, dass jedem unter dem Verdacht der Begehung eines Verbrechens Verhafteten oder Festgenommenen – unabhängig von seiner Motivation und unabhängig davon, ob das gegebene Verbrechen als Terroranschlag gelten kann, unverzüglich eine Anklage gemacht werden muss; andernfalls muss er entlassen werden. Dabei wurde vom UNO-Sicherheitsrat, dem Europäischen Menschrechtsgericht, dem Komitee der Minister des Europarates und anderen internationalen Strukturen mehr als einmal betont, dass die Staaten verpflichtet sind zu garantieren, dass alle Antiterrormaßnahmen streng dem Völkerrecht auf dem Gebiet der Menschenrechte, der internationalen Gesetzgebung bezüglich des Flüchtlingsschutzes und dem internationalen humanitären Recht entsprechen.

Unter den Staaten, die die internationale Menschrechtsgesetzgebung und das internationale humanitäre Recht im Namen des „Krieges gegen den Terror“ und aus Überlegungen der nationalen Sicherheit untergraben, befinden sich auch Staaten der G8, die eigentlich anderem Ländern vom Standpunkt der Einhaltung der Menschenrechte mit gutem Beispiel vorangehen sollten.

Wir konstatieren, dass die folgenden ernsten Probleme für die Länder der G8 aktuell sind:

• die Anwendung von Folter, grausamer Behandlung und Verletzung der Menschenwürde, besonders im Zuge von bewaffneten Konflikten im Irak (zum Beispiel Abu-Grayb), in Afghanistan, in der Tschetschenischen Republik und in einer Reihe anderer Republiken im Nordkaukasus, sowie in den Geheimgefängnissen der CIA (Zentraler Nachrichtendienst);

• die Verwendung von Aussagen, die unter Folter gemacht wurden, als Beweise für die Schuld eines Tatverdächtigen vor Gericht;

• die Ausweisung und Deportation von Personen in Länder, wo diese riskieren gefoltert zu werden (einschließlich Fälle von Ausweisungen bei diplomatischen Garantien, wie zum Beispiel aus den USA und Großbritannien), die Fälschung von Gerichtsprozessen und/oder Anwendung der Todesstrafe (zum Beispiel die Praxis der Ausweisung und Deportation von usbekischen Flüchtlingen aus Russland im Rahmen der Antiterrorzusammenarbeit der Russischen Föderation und Usbekistans);

• die Schaffung ungesetzlicher und geheimer Haftanstalten wie zum Beispiel das Lager auf der Basis Guantanamo und die „Geheimgefängnisse des CIA“, sowie Geheimgefängnisse im Nordkaukasus;

• Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren und das gewaltsame Verschwinden von Bürgern, die durch Vertreter der Militärstrukturen in der Zone eines bewaffneten Konflikts im Nordkaukasus, besonders in Tschetschenien festgenommen wurden;

• die Straflosigkeit von Amtsträgern, die der Verletzung der Menschenrechte und Verbrechen schuldig sind, die im Rahmen des „Krieges gegen den Terror“ begangen wurden;

• die wahllose Anwendung von Gewalt bei Antiterroroperationen im Irak und in Tschetschenien;

• die Aufweichung demokratischer Institutionen und Versuche, unter dem Deckmantel der „Terrorbekämpfung“ in Russland die Kontrolle über die Zivilgesellschaft zu erlangen;

• die Marginalisierung von islamischen Gemeinschaften in vielen Ländern der G8 und die Einschränkung der Rechte der Moslems auf die Religionsfreiheit;

• die Aufweichung der Standards des internationalen humanitären Rechts sowohl im Zuge von bewaffneten Konflikten wie zum Beispiel im Irak und in Afghanistan als auch bei internen Konflikten wie zum Beispiel im Nordkaukasus;

• die Ablehnung der Zusammenarbeit mit den neuen universellen und effektiven juristischen Mechanismen durch die Staaten, zum Beispiel mit dem Internationalen Strafgerichtshof, (IStGH/ICC), sowie die Abwesenheit einer effektiven Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK);

• zusätzliche Einschränkungen der Menschenrechte insbesondere in den USA und in anderen westlichen Staaten (einschließlich der Verletzung des Rechts auf ein Privatleben und auf die Meinungsfreiheit) und in Russland (bis zu einer Einschränkung des Wahlrechts).

Solche Handlungen gewährleisten nicht nur keinen effektiven Kampf gegen den Terrorismus, durch sie schaffen die Staaten einen Nährboden für den Terror. Eine solche Politik und Praxis haben einen gegenteiligen Effekt und verhindern die Erkenntnis der Voraussetzungen für die Erreichung der Sicherheit.

Außerdem ruft die Abwesenheit einer klaren juristischen Definition des Begriffs „Terrorismus“ im Völkerrecht Besorgnis hervor, mit dessen Hilfe es möglich wäre, den Kampf mit der Bedrohung durch den Terrorismus effektiv zu organisieren und die Versuche einer Reihe von Staaten zu unterbinden, unter dem Deckmantel des „Krieges gegen den Terror“ Probleme zu lösen, die nicht mit der Bekämpfung des Terrorismus in Zusammenhang stehen.

Die Teilnehmer des Runden Tisches rufen die G8-Länder dazu auf:

• ihr Engagement für die Werte der Demokratie und die Menschenrechte und für deren effektive Verwirklichung zu bestätigen;

• öffentlich die nationale Antiterrorgesetzgebung zu überdenken, darunter auch die Normen, die die Einführung des Ausnahmezustandes auf der Grundlage der international anerkannten Prinzipien der Proportionalität und äußersten Notwendigkeit der Einschränkung der Menschenrechte bei der Ergreifung von Sicherheitsmaßnahmen regeln;

• Maßnahmen zur Unterbindung der straflosen Verletzung der Menschenrechte zu ergreifen, darunter auch von Verbrechen, die durch Vertreter der Militärstrukturen verübt werden, und zwar ungeachtet ihres Ranges;

• zu garantieren, dass die Strafgesetzgebung, einschließlich der Gesetze, die sich auf eine „terroristische Tätigkeit“ beziehen, den Anforderungen der Genauigkeit, Eindeutigkeit und Unzweideutigkeit bezüglich der möglichen Interpretationen und Sanktionen entspricht;

• die Ausweisung und Deportation, unter anderem in Fällen, bei denen diplomatische Garantien abgegeben werden, in Länder einzustellen, in denen Menschen der Folter unterzogen, einem ungerechten Gerichtsverfahren ausgesetzt und/oder hingerichtet werden können;

• die Bereitschaft zu bekräftigen, das absolute Verbot der Folter und grausamen Behandlung unter allen Umständen einzuhalten, sowie das Engagement für die Pflicht des Staates, solche Verletzungen zu untersuchen und zu verhindern;

• die Durchführung aller Antiterroroperationen mit minimalen Verlusten an Menschenleben zu garantieren, unter anderem bei Operationen zur Rettung von Geiseln;

• unverzüglich die Römischen Statuten des Internationalen Strafgerichts zu ratifizieren, sie in das eigene System der Gesetzgebung zu integrieren und mit dem ICC zusammenzuarbeiten;

• in vollem Umfang mit dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes zusammenzuarbeiten und seinen Empfehlungen zu folgen;

• eine baldige Annahme der neuen Konvention über das gewaltsame Verschwinden durch die Generalversammlung der UNO und die weitere Ratifizierung der Konvention durch die Mitgliedsländer der UNO zu unterstützen;

• die Verpflichtung zur Einhaltung und Gewährleistung der Garantie der Redefreiheit und der Vereinigungsfreiheit auf sich zu nehmen, einschließlich, unter anderen, des Rechts auf die ungehinderte Arbeit von Bürgerrechtlern, in Übereinstimmung mit der UNO-Deklaration von 1998 über den Schutz der Bürgerrechtler;

• mit unabhängigen nichtstaatlichen Organisationen zusammenzuarbeiten, besonders auf dem Gebiet der Schaffung von Mechanismen für eine größere Transparenz und die gesellschaftliche Kontrolle der militärischen Strukturen.



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